Eine Körperschaft (auch Korporation von französisch corporation) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.
Die Körperschaft ist eine rechtsfähige juristische Person.
Es gibt privatrechtliche Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Privatrechtliche Körperschaften wie Aktiengesellschaften oder GmbHs, in Österreich und der Schweiz Vereine/Genossenschaften, in Deutschland eingetragene Vereine (e.V.) mit zahlreichen Formen wirtschaftlicher Vereine. Die größte deutsche private Körperschaft ist der ADAC. Alle nehmen am allgemeinen Wirtschaftsleben teil. Ihre freie Gründung und Betätigung ist vertrags-rechtlich garantiert.
Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und nehmen neben Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den Beliehenen öffentliche Verwaltungsaufgaben wahr. Für bestimmte Personen kann die Mitgliedschaft in bestimmten öffentlich-rechtlichen Körperschaften gesetzlich vorgeschrieben sein, beispielsweise für Angehörige der so genannten Kammerberufe in berufsständischen Organisationen mit Aufsichtsfunktion wie der Ärzte- oder der Rechtsanwaltskammer.
Quelle: „D-A-CH für Freie Berater“