ICH BIN …

Wie kommt es, dass das Wissen über das ICH BIN … nur Wenige haben?

Die zwei Worte ICH BIN … symbolisieren für uns Männer, Weiber, Knaben und Mädchen das größte Geschenk, das der Schöpfer uns auf die Reise des Lebens mitgegeben hat. Es beinhaltet unsere göttliche spirituelle Essenz in uns, die durch diese beiden Worte ICH BIN … aktiviert werden. Diese zwei Worte sind der Schlüssel zu unserer  Schöpferkraft, die der Vater uns mit gab, um mit ihm zusammen eine Welt zu erschaffen, die allen Wesen seine große Liebe aufzeigt. Es ist unsere ICH-BIN-GEGENWART“, unser  HOHES SELBST, unser göttliches Sein, das da wirkt.

Wenn ihr nun diese zwei Worte aussprecht ICH BIN … und danach einen Satz setzt, ist das wie ein Befehl und alle Energien werden in Bewegung gesetzt, um dies zu erschaffen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir immer auf unsere Gedanken und Worte achten, denn diese sind Energien, die so auf der feinstofflichen Ebene solange vorhanden sind und sich umsetzen müssen, bis wir bereit sind, diese zu erlösen, um sie dann neu zu denken.

Nur eine absolute selbst anerzogene Disziplin im Denken und Sprechen im Umgang mit diesen zwei Worten ICH BIN … bewahrt uns vor weiteren Fehlschöpfungen und Missbrauch auf allen Ebenen. Ein Beispiel: Wenn ich denke oder sage: „Ich bin hungrig, ist das wie ein göttlicher Befehl, der Säure in meinen Magen fließen lässt, worauf sich mein Magen bei mir meldet. Dasselbe geschieht, wenn ich sage, dass ich durstig bin, oder krank…

Noch schlimmer wird es, wenn ich nach diesen zwei Worte ICH BIN … anschließend die Worte bringe nicht reich oder arm. Dann wird das Universum sprich Gott in uns alles dran setzen, uns diesen Wunsch zu erfüllen. Das ist das große Geheimnis hinter dem ICH BIN …, das sich dann umgehend alles in Bewegung setzt, um dies in die Realität zu bringen. Da wir nun in einem Wandel leben – was ein sich immer schneller werdender Prozess ist – setzen sich unsere Gedanken immer schneller um. Aus diesem Grund ist es jetzt so wichtig auf uns, unsere Gedanken und Worte zu achten, um weitere Fehlschöpfungen zu verhindern.

Wenn wir diese Worte mit der größtmöglichen Liebe, Freude und Dankbarkeit aussprechen, dann werden wir auch diese Gefühle in uns selbst stärken. So können wir im Innern uns sofort aus allen negativen Energien befreien, und unsere eigene Göttlichkeit in uns selbst erfahren. Wir sind auf niemanden angewiesen, um glücklich zu sein. Wir können uns Glück selbst in jeder Minute schenken. Es kommt nur darauf an, wie liebevoll, langsam und betont wir folgende Worte sprechen. ICH BIN DER, ICH BIN oder ICH BIN DAS, ICH BIN. Wenn wir dann noch unseren Rufnamen am Ende dazu sprechen, wird das Ganze noch mehr gestärkt.

Die folgenden Worte wurden uns durch Jesus mitgeteilt und er versprach, wenn wir diese in Liebe, achtsam und respektvoll zu allem Sein sprechen, dass er diese dann mit uns gemeinsam sprechen wird:

ICH BIN DIE OFFENE TÜR, DIE NIEMAND SCHLIESSEN KANN!

Eure „MÄCHTIGE ICH-BIN-GEGENWART“ ist die Wahrheit, der Weg und das Leben!

Eure „MÄCHTIGE ICH-BIN-GEGENWART“ ist das LICHT, das jedem Menschen, der in diese Welt kommt, LEUCHTET!

Eure „MÄCHTIGE ICH-BIN-GEGENWART“ ist eure lenkende Intelligenz, eure unerschöpfliche stützende KRAFT!

Eure „MÄCHTIGE ICH-BIN-GEGENWART“ ist die Stimme der Wahrheit, die in eurem Herzen spricht, das Licht, das euch mit seiner leuchtenden Gegenwart umfängt, euer ewiger Schutzgürtel, den keine menschliche Schöpfung durchdringen kann, euer ewiger Behälter Unerschöpflicher Energie, die ihr durch euren bewussten Befehl nach Belieben freisetzen könnt.

Eure „MÄCHTIGE ICH-BIN-GEGENWART“ ist der Quell  ewiger Jugend und Schönheit, den ihr in eurer heutigen menschlichen Gestalt in Tätigkeit und zum Ausdruck rufen könnt.

Eure „MÄCHTIGE ICH-BIN –GEGENWART“ ist eure Auferstehung und das Leben eures Lichtes, eures Leibes, eurer Welt und das Schaffen hinauf in jene Vollkommenheit, die das Herz eines jeden menschlichen Wesens so sehr ersehnt.

Wenn wir diese wundervollen Sätze – und auch die nachfolgenden Sätze – mit all unserer innewohnenden Liebe aussprechen, so erweisen wir allen Männern, Weiber, Knaben und Mädchen unseren größten Dienst, denn dann werden immer mehr Männer, Weiber, Knaben und Mädchen aufwachen und begreifen, wer sie sind und sich auf ihren spirituellen Weg begeben.

ICH BIN DAS, ICH BIN
ICH BIN (Deinen Rufnamen einsetzen)
ICH BIN LIEBE
ICH BIN LICHT
ICH BIN GEIST
ICH BIN ERWACHT
ICH BIN BANK
ICH BIN DANKBAR
ICH BIN STRAHLENDE GESUNDHEIT
ICH BIN FREI
ICH BIN GLÜCKLICH
ICH BIN FREUDE
ICH BIN FÜLLE UND REICHTUM
ICH BIN ERWACHT IN MEINER GÖTTLICHKEIT
ICH BIN EINS MIT DER SCHÖPFUNG
ICH BIN GELDSCHÖPFUNG
ICH BIN EINS MIT GOTT
ICH BIN DIE QUELLE DER LIEBE
ICH BIN KREATIV


ICH BIN – Affirmationen:


Allgemeine Erklärung ICH BIN …

Artikel 1
(Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)

Die Würde aller Männer, aller Weiber, aller Knaben und aller Mädchen ist unantastbar. Alle Männer, alle Weiber, alle Knaben und alle Mädchen sind frei und gleich an Rechten geboren. Sie sind geistig, sittliche Wesen, mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
(Lebend- / Willenserklärung)

Um von der Person wieder zum Menschen zu werden, bedarf es einer Willenserklärung. Durch dieses Dokument erklärt jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen ausdrücklich ein lebendiger, beseelter Mensch zu sein und zeigt an, dass er/sie/es nicht gestorben oder verschollen ist. Dies ist ein international gültiger Rechtsakt, dessen Rechtmäßigkeit daraufhin durch eine staatliche Instanz bestätigt wird. Eine staatliche Bestätigung ist zwingend notwendig, damit er/sie/es sich rechtwirksam befreien lassen kann. Dadurch verlässt jeder den Personenstand und ist fortan wieder Mann oder Weib ist!

Die Willenserklärung ist maßgeblich und notwendig, damit Behörden deinen Willen anerkennen. Ohne diese Willenserklärung werden die Behörden immer weiter gegen dich vorgehen.

Artikel 3
(Buchgeldschöpfung)

Da alle Männer, alle Weiber, alle Knaben und alle Mädchen frei und gleich an Rechten geboren sind (siehe Artikel 1), hat jeder Mann, jedes Weib, jeder Knaben und jedes Mädchen das Recht auf Buchgeldschöpfung.

Artikel 4
(Recht auf Leben und Freiheit)

Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.

Artikel 5
(Graugänse-Recht)

  1. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht, sich innerhalb eines Landes oder Gebietes frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen – wie die Graugänse es tun.
  2. Jeder Mann, jedes Weib und jedes Kind hat das Recht, jedes Land oder Gebiet, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land oder Gebiet zurückzukehren – wie die Graugänse es tun.

Artikel 6
(Recht auf Ruhe)

Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht jederzeit selbst zu entscheiden, ob er/sie/es in Ruhe gelassen werden will.

Artikel 7
(Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)

Kein Mann, kein Weib, kein Knabe und kein Mädchen darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 8
(Verbot der Folter)

Kein Mann, kein Weib, kein Knabe und kein Mädchen darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 9
(Anerkennung als Rechtsperson)

Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden, wobei jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen, der/die/das einzige autorisierte Repräsentant der jeweiligen Person ist.

Artikel 10
(Gleichheit – Vor dem Gesetz)

Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen steht vor dem Gesetz des jeweiligen Landes oder Gebietes, in dem er/sie/es sich aufhält. Jeder Mann, jedes Weib und jedes Kind hat Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 11
(Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)

Kein Mann, kein Weib, kein Knabe und kein Mädchen darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes / Gebietes verwiesen werden.

Artikel 12
(Freiheitssphäre des Einzelnen)

Kein Mann, kein Weib, kein Knabe und kein Mädchen darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13
(Recht auf Eigentum)

  1. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit Männern, Weiber oder Kindern Eigentum innezuhaben.
  2. Kein Mann, kein Weib, kein Knabe und kein Mädchen darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 14
(Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen Männern, Weibern, Knaben und Mädchen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 15
(Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 16
(Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)

  1. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht, sich friedlich zu versammeln und mit anderen Männern, Weibern und Kindern zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Kein Mann, kein Weib, kein Knabe und kein Mädchen darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 17
(Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 18
(Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)

  1. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchenhat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen, der/die/das arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der humanen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 19
(Recht auf Erholung und Freizeit)

Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchenhat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 20
(Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet. Sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter, Knaben und Mädchen haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 21
(Recht auf Bildung)

  1. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der jeweiligen Wesensart gerichtet sein und Talente sollen gefördert werden. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 22
(Freiheit des Kulturlebens)

  1. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
  2. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchenhat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 23
(Soziale und internationale Ordnung)

Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 24
(Grundpflichten)

  1. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner jeweiligen Wesensart möglich ist.
  2. Jeder Mann, jedes Weib, jeder Knabe und jedes Mädchen ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten keinerlei Beschränkungen unterworfen. Ausnahme: Wenn die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern sind und den gerechten Anforderungen der Moral und des allgemeinen Wohles in einer echten demokratischen Gesellschaft zu genügen.

Artikel 25
(Auslegungsregel)

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für ein Land,ein Gebiet, eine Firma, eine Organisation, eine Gruppe oder einen Mann, einem Weib, einem Knaben oder einem Mädchen irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Allgemeinen Erklärung ICH BIN … verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Stand: 03.10.2018