Anleitung zur Anmeldung

1. Gehe auf ich-bin.life

2. Rechts oben „PRIVATER BEREICH/LOGIN“ anklicken.

3. Jetz auf „Hier neu anmelden“ klicken und Vorname, Familienname und E-Mail-Adresse (gmail-Adressen sind nicht empfehlenswert) eingeben und auf „Senden“ klicken.

4. Jetzt bei deinem E-Mail-Account einloggen und den Bestätigungs-Link anklicken.

5. Dein Konto wurde freigegeben. Das Passwort wurde soeben an die von Dir angegebene Emailadresse … gesendet.

6. Gehe wieder zu deinem E-Mail-Account. Kopiere das Passwort (bitte auch irgendwo notieren) und klicke auf den Link zum Login.

7. Hier nun deine E-Mail-Adresse und das gesendet Passwort eingeben und dann auf „PIN anfordern“ klicken. Achtung der PIN ist nur 15 Minuten gültig und bei jedem neuen Login muss ein neuer PIN angefordert werden. Diese Seite nicht schliessen…!!!

8. Nun den PIN in deinem E-Mail-Account abholen und hier eingeben und auf Login klicken.

9. Jetzt bist Du im privaten Bereich und musst unter „Meine Daten“ deine Stammdaten vervollständigen und auf „Änderungen speichern“ klicken. Ganz unten kannst Du nun auch Dein Passwort ändern.

10. Wenn Deine Stammdaten vervollständigt sind, wird dein Konto innerhalb von 24 Stunden vom Admin  verifiziert. Nur komplett ausgefüllte Userdaten werden von uns verifiziert und für „Private Infos“ freigeschaltet.

11. Nach der Verifizierung hast Du Zugang zu „Private Infos“.

12. Für jeden neuen Login muss ein neuer PIN angefordert werden. Bitte beim Kopieren darauf achten, dass keine Leerzeichen mitkopiert werden.

LOGIN, wenn Du bereits angemeldet bist:

  1. Gehe auf ich-bin.life
  2. Klicke auf „PRIVATER BEREICH/LOGIN“
  3. Hier nun bitte Deine E-Mail-Adresse und das Passwort eingeben und dann auf „PIN ANFORDERN“ klicken. Achtung: Dieses Fenster nicht schließen!!!
  4. Nun den PIN in deinem E-Mail-Postfach abholen, kopieren und hier einfügen. Danach bitte auf „LOGIN“ klicken. Achtung: Bei jedem neuen Login muss ein neuer PIN angefordert werden, da jeder PIN nur für 15 Minuten gültig ist…!!!
  5. Nun bist Du in „PRIVATEN BEREICH“. Wenn Deine Stammdaten vervollständigt sind und dein Konto vom Admin wurde, findest Du in der Navigation den Button „PRIVATE INFOS“.

Passwort vergessen?

  1. Klicke auf „PRIVATER BEREICH/LOGIN“
  2. Solltest du dein Passwort vergessen habe, klicke hier um das Passwort zurück zu setzten.
  3. Folge den weiteren Anweisungen

Hinweis: Die Inhalte in „PRIVATER BEREICH“ dürfen nicht in die Öffentlichkeit getragen werden und können bei Zuwiderhandlung zum Ausschluss führen, und werden private Haftungsübernahme nach sich ziehen, um die ICH BIN … Gemeinschaft zu schützen.

Dein ICH BIN … Team

Ausgabe von Bargeld

Hervorgehoben

Da das Vertrauen in die Währung beim Bargeld beginnt, hat der Staat ein Interesse daran, den Umlauf des gesetzlichen Zahlungsmittels „Bargeld“ zu kontrollieren. Banknoten werden deshalb nicht wie anfangs von privaten Banken ausgegeben, sondern von einer staatlich  befugten unabhängigen Stelle, der Zentralbank (Notenmonopol). Münzen gibt dagegen nach wie vor die Regierung aus (Münzregal).

Notenmonopol

Im Euroraum sind die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken zur Ausgabe der Banknoten berechtigt. In Deutschland besitzt die Deutsche Bundesbank das ausschließliche Recht zur Notenausgabe. Sie gibt die Banknoten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – über die Geschäftsbanken in Umlauf. Das Volumen der in Umlauf gegebenen Banknoten wird allein durch die Nachfrage bestimmt. Das heißt, die Deutsche Bundesbank zahlt alle Beträge aus, die von den Geschäftsbanken nachgefragt werden. Um diese Banknoten erwerben und ihre Kunden mit Bargeld versorgen zu können, nehmen die Geschäftsbanken in der Regel Kredite bei der Zentralbank auf. Dadurch entsteht der Bundesbank üblicherweise ein Zinsgewinn.

Münzregal

Die Zuständigkeit für die Herstellung der Euro-Münzen liegt – anders als bei den Banknoten – bei den Regierungen der Euro-Länder. Dies ist ein Relikt aus alter Zeit, als es ausschließlich Münzen gab. Damals schon lag das Recht zur Regelung des Münzwesens beim Landesherrn bzw. beim Staat (sog. Münzregal). In Deutschland lässt das Bundesministerium der Finanzen Euro-Münzen herstellen. Die Bundesbank bringt sie in den Umlauf. Die Bundesbank kauft der Regierung die Münzen jeweils zum Nennwert ab. Die Regierung zieht aus dem Münzregal Gewinne (früher auch „Schlagschatz“ genannt), da die Herstellungskosten der Münzen unter ihrem Nennwert liegen. Im Verhältnis zu den gesamten Einnahmen des Staates sind diese Gewinne allerdings wenig bedeutend. Um über diesen Weg aber eine indirekte Staatsfinanzierung durch die Zentralbank zu verhindern, unterliegt der Ankauf von Münzen der vorherigen Genehmigung durch den EZB-Rat, der jährlich einen Gesamtbetrag für die geplante Umlauferhöhung festlegt.

Keine Einlösungsverpflichtung in andere Werte

Der Euro ist eine sogenannte Fiatwährung:  Die Zentralbanken des Eurosystems sind nicht verpflichtet, den Gegenwert einer vorgelegten Banknote in Gold oder andere Vermögenswerte zu tauschen. Das Eurosystem kann deshalb alle seine Euro-Verbindlichkeiten immer bedienen, in Euro also nicht zahlungsunfähig („illiquide“) werden.

Bei den Münzen garantiert der ausgebende Staat den aufgeprägten Nennwert. Nationale Zentralbanken wie die Bundesbank nehmen auch Euro-Münzen wieder zum Nennwert entgegen und wandeln sie beispielsweise in Banknoten oder Buchgeld um. Auch hier ist ein Umtausch in andere Vermögenswerte nicht möglich.

Keine Deckungsvorschriften

In früheren Zeiten waren Währungssysteme üblich, die Notenbanken verpflichteten, ihre emittierten Banknoten gegen Gold oder Silber einzutauschen. Deshalb mussten die ausgegebenen Banknoten häufig zu einem bestimmten Prozentsatz durch das entsprechende Edelmetall „gedeckt“ sein („gebundene Währung“). Insofern war die Banknotenausgabe durch die vorhandenen Edelmetallvorräte begrenzt. Die Reichsbank beispielsweise tauschte bis zum Ersten Weltkrieg ihre Banknoten auf Verlangen jederzeit in Goldmünzen um.

Inzwischen weiß man, dass derartige Regelungen für die Werterhaltung des Geldes nicht erforderlich sind. Die Ausgabe von Bargeld durch das Eurosystem ist deshalb nicht an Deckungsvorschriften gebunden.

Quelle: Deutsche Bundesbank