Sicherungsvereinbarung (security agreement)
Dieser Beitrag stellt eine kurze Zusammenfassung zu dem Thema „security agreement“ dar. Bevor der Verfasser dieses Beitrags etwas zum dem Thema „Sicherungsverein-barung / security agreement“ schreibt und das Sicherungsinteresse an der (natürlichen) PERSON, sei ein kurzer Hinweis dazu gestattet. Das security agreement hat erst einmal und grundsätzlich nichts mit dem UCC zu tun, wie es all zu oft angenommen wird. Es spielt später eine Rolle u.a. betreffend des Sicherungsinteresses zwischen dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) und dem Schuldner (Sicherungsgeber) bzw. der Bekanntgabe an die ÖFFENTLICHKEIT (notice to the world) in Bezug auf das „UCC-1 financing statement“ aber zunächst nur darauf, denn bis dahin hat es grundsätzlich erst einmal nicht direkt zu tun mit dem UCC.
Was ist ein security agreement? Die Sicherungsvereinbarung oder das Sicherungsabkommen (security agreement) ist im Wesentlichen erst einmal eine Vereinbarung zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner. Ein einfaches Beispiel hierfür wäre, daß eine Firma oder ein Unternehmen sich an eine Bank richtet und dort ein Darlehen oder einen Kredit haben möchte. Die Bank wird dann ein vorrangiges Sicherungsrecht (eine Sicherheit, Kollateral) verlangen für diesen sog. Kredit oder das Darlehen. Sollte nun die Firma oder das Unternehmen diesen Kredit oder das Darlehen nicht zurückzahlen können, dann kann die Bank ihr vorrangiges Sicherungsrecht geltend machen und sich an dem Kollateral der Firma oder des Unternehmens „bedienen“. Je nach dem welche Form von Kollateral oder Dinglichkeiten (Werte) vorhanden sind.
An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, denn man kann es nicht oft genug erwähnen, daß in Wahrheit IMMER der Mensch (Männer und Weiber) die Kreditgeber sind und NICHT die Bank! Banken erschaffen einen Kredit durch die Antragsstellung des Kredites oder des Darlehens einzig mit der geleisteten Unterschrift von einem Mann oder einem Weib. Hierbei wird mit dem Antrag auf einen Kredit BUCHGELD erschaffen und dabei wird die Bilanz verlängert. Diese verlängerte Bilanz ist es, die dem Antragsteller dann als Kredit angeboten wird. Banken haben nämlich die ausgleichende Verbindlichkeit! Sie brauchen jedoch dafür KEIN Sicherungsabkommen, denn sie haben sowieso die Verbindlichkeit. Natürlich müßen sie dies umgehen, da sie nun mal selber keine echten Sicherheiten haben. Bedeutet, sie versuchen es nicht nur zu umgehen, vielmehr TUN sie es einfach.
Diese Sicherungsvereinbarung ist ein FÜR SICH stehender Vertrag, ein unabhängiger Vertrag. Und weil das Ganze so „toll ist“ für die Banken und man meistens zwei Unterschriften leistet, gibt man der Bank auch noch eine „Promissory Note“. Die Bank selbst leistet hierbei natürlich keine verbindliche Unterschrift und der „Antragssteller“ bezahlt die Bank somit gleich zweimal. Die Bank freut sich und alle Beteiligten sind zufrieden. Natürlich ist hier nur die Bank zufrieden, denn die Menschen wissen nicht wirklich, was hierbei tatsächlich passiert.
Solche Vereinbarungen (Sicherungsübertragungen) gibt es auf der ganzen Welt und man findet diese immer dann, wenn jemand eine „Sicherheit“ verlangt. Kommerziell betrachtet ist das keine schlechte Sache, denn es ermöglicht Firmen oder Unternehmen ein Fortbestehen, wenn es diesen Firmen wirtschaftlich einmal nicht so gut geht oder diese „expandieren“ möchten. Das Problem bzw. eigentlich der Betrug hierbei ist aber, daß die Banken es wirklich geschafft haben IMMER auf der „Gewinnerseite“ zu stehen. Selbst wenn ein Kredit oder Darlehen nicht „zurückgezahlt“ wird, macht eine Bank in Wahrheit KEINEN Verlust. Die Bank gewinnt immer!
Wie oben schon angeführt findet man bei einer Sicherungsvereinbarung oder Sicherungsabkommen (security agreement) den Gläubiger und den Schuldner. Diese Sicherungsvereinbarung ist im Wesentlichen etwas was ein Schuldner konzipiert und an einen Gläubiger übergibt. Der Schuldner vollzieht hierbei eine Abtretung von Interessen an den Gläubiger in Bezug auf sein Kollateral, wie zum Beispiel dingliche Werte oder auch Titel (Konten, Wertpapiere etc.), sowie auch noch ausstehende oder noch nicht beglichene Rechnungen (accounts receivable). Hat der Schuldner also noch Forderungen offen gegenüber einer anderen Partei, so kann der Schuldner diese ebenfalls in die Sicherungsvereinbarung oder Übertragung mit einbringen und diese an den Gläubiger abtreten (übergeben), so daß der Gläubiger diese offenen Posten oder accounts receivable bzw. AKTIVA dann einfordern kann.
Eine Sicherungsvereinbarung kann oder muß nicht unbedingt von einem Schuldner konzipiert werden. Diese kann auch von einen Gläubiger ausgearbeitet werden und anschließend dem Schuldner zu Unterzeichnung vorgelegt werden, der diese Vereinbarung dann modifizieren kann, so daß diese für beide Parteien akzeptabel ist. Ist ein security agreement gut konzipiert oder ausgearbeitet, dann kann das für den Gläubiger (den künftigen Sicherungsnehmer) sowie auch für den Schuldner, der das Sicherungsinteresse abgibt, von Vorteil sein. Beide Parteien können nun gut zusammenarbeiten, ohne daß eine Partei die „Hoheit“ hat und dies eben für beide Parteien von Vorteil ist. Voraussetzung ist, beide Parteien sind EHRBAR und EHRLICH.
Wie bei jedem andern Dokument gilt auch bei einer Sicherungsvereinbarung, daß dieses Dokument oder Vertrag erst seine „Energie“ oder Wert erhält, wenn dieses unterzeichnet ist. Bei einer Konzipierung (modus vivendi) von einen security agreement ist es WICHTIG zu formulieren, daß der Schuldner sein Sicherungsinteresse an den in der Vereinbarung genannten Dingen ÜBERTRÄGT oder ABGIBT an den Gläubiger bzw. den künftigen SICHERUNGSNEHMER. Auch eine Frist kann hier eingearbeitet werden in Bezug auf die Dauer etc. Der Schuldner MUß sich also bewußt sein, daß er eine Sicherungsvereinbarung unterzeichnet und was er im „Gegenzug“ von dem Gläubiger „erhält“ oder was genau in dieser Vereinbarung geregelt ist. Diese Vereinbarung kann mit dem Einverständnis beider Parteien später auch variiert werden. Eine Anmerkung dazu, die Dinglichkeiten müßen NICHT im Einzelnen aufgeführt werden aber der Wert MUß ausgewiesen sein!
Für den Kommerz kann man sich merken, eine Sicherungsvereinbarung ist ein sehr mächtiges Instrument um eine andere Partei zu binden. Es gibt sog. „nicht perfektionierte Sicherungsinteressen“ als auch „Perfektionierte“. Nicht perfektionierte Sicherungsinteressen findet man zum Beispiel bei den sogenannten Staaten in Bezug auf die PERSON. Die ÖFFENTLICHKEIT „versteckt“ diese Sicherungsinteressen sehr gut bzw. diese sind „nicht direkt sichtbar“ (Anhangs Verträge). Ein gutes Beispiel wäre hier der PERSONALAUSWEIS, denn hier entstehen diverse Verträge, wahrlich erst durch diesen Ausweis, denn diese Verträge werden nur „bedingt mitgeteilt“. Ein sehr heftiges Beispiel ist die Geburtsurkunde, denn der Prozeß, der mit dieser Urkunde in Gang gesetzt wird kann durchaus als Täuschung oder Betrug bezeichnet werden!
Formuliert man ein Sicherungsabkommen oder eine Sicherungsvereinbarung (security agreement), dann muß der Inhalt KLAR und DEUTLICH formuliert sein. Mit dieser Formulierung „steht und fällt“ diese Vereinbarung! Eine Überschrift hat NULL WERT, wenn der Inhalt nicht korrekt formuliert ist in Bezug auf das Sicherungsinteresse und dem dort aufgeführten Wert (Dinglichkeiten). Weiter muß es den AUSDRÜCKLICHEN Hinweis enthalten, daß es sich hierbei um eine Sicherungsvereinbarung handelt zwischen Partei A und B (NAMEN). Zudem muß dem Schuldner absolut klar sein was er unterzeichnet.
Zusammenfassend geschrieben, ein security agreement ist eine Vereinbarung oder Abmachung zwischen zwei privaten Parteien (Sicherungsnehmer / Sicherungsgeber). Es kann aber auch dazu genutzt werden um einen Eintrag nach dem UCC-1 financing statement zu tätigen u.a. betreffend dem Sicherungsinteresse an der Natürliche Person, um dieses Interesse in die ÖFFENTLICHKEIT zu bringen oder bekannt zu machen. Dieser „kommerzielle Schritt“ ist WICHTIG in Bezug auf das Sicherungsinteresse an der Natürlichen Person. Die ÖFFENTLICHKEIT muß darüber in Kenntnis gesetzt werden, daß hier nun jemand in Erscheinung tritt, der ein VORRANGIGES Sicherungsinteresse an der PERSON hat und der dies auch bekundet.
Warum ist diese Handlung so wichtig? Der sogenannte Staat betrachtet die Menschen, welche die PERSONEN nutzen in diesem „Spiel oder System“ als Treuhänder und belastet diese Menschen (Männer und Weiber) nun mit allen nur erdenklichen Pflichten. Somit kann der sog. Staat nun mit diesen PERSONEN machen was auch immer er gerne möchte. Warum ist das so? Zum Einen liegt es daran, weil die Menschen überhaupt nicht wissen das dieses „Spiel“ so aufgebaut ist. Zum Zweiten liegt es daran, weil die Menschen eine gewisse Handlung nicht vollzogen haben, nicht akzeptiert haben oder das Verhältnis NOCH NICHT akzeptiert haben. Welche Handlung oder Akzeptanz ist das? Die Akzeptanz der GEBURTSURKUNDE. Einzig der Mensch bringt nämlich den WERT in die PERSON und NICHT der sogenannte Staat. Die sog. Staaten (Fiktionen) können diese Werte nur kollateralisieren aber können keine Werte schaffen. Der Mensch ist der TREUGEBER sowie auch der BEGÜNSTIGTE und er ist NICHT der TREUHÄNDER!
Da man aber nun nicht Treuhänder, Treugeber und Begünstigter zur gleichen Zeit sein kann, muß es ja jemanden geben der sich hier als Begünstigter betrachtet. Wer das ist? Der sog. Staat. DU als Treuhänder, zu dem dich der Staat macht bei der sog. Geburt, begünstigst den sogenannten Staat obwohl DU in Wahrheit der TREUGEBER bist. Ist das klug so zu handeln? Wohl eher weniger! Du bekommst die Krümel, Privilegien und KEINE Rechte, ein Budget mit dem du auch noch ALLES selber „bezahlen“ mußt und der sogenannte Staat oder gewisse „elitäre Kreise“ freuen sich sehr darüber. Im Übrigen ist die TREUHAND auch STEUERPFLICHTIG, deswegen zahlt man ja auch Einkommenssteuer.
Eine kurze Anmerkung, wer immer noch nach 1871 „schreit“ und der Meinung ist das dieser „Weg“ der einzig Richtige ist, der sollte sich einmal mit Bismarck befassen. Um hier eventuelle „Mißverständnisse“ auszuschließen, der Verfasser dieses Beitrags fühlt sich mit seiner Heimat sehr verbunden und er ist sich seiner Wurzeln sehr bewußt. Dieser sogenannte 1871er Weg hilft den Menschen aber so gar nicht weiter, denn hier findet man ebenso VERTRÄGE der übelsten Sorte, die wiederum NUR jenen selbsternannten „elitären Kreisen“ oder „Familien“ dienten, die auch heute noch das „Spielfeld Welt“ dirigieren und pervertieren.
Was ist nun der Sinn und Zweck von diesem security agreement in Bezug auf die ÖFFENTLICHKEIT und auf die Natürliche Person? Es ist ein „Baustein“ auf dem Weg im Kommerz, den man einfügen muß bevor man die Geburtsurkunde annehmen kann. Man macht damit ein vorrangiges Recht an der Natürlichen Person geltend, so daß die sogenannten Staaten oder UNTERNEHMEN diese Person nicht mehr nach ihren eigenen „Bedürfnissen“ oder FÜR ihre eigenen „Bedürfnisse“ BENUTZEN können so wie es ihnen gerade in den Kram paßt. Warum? Weil man nun ein vorrangiges Interesse an dieser Person bekundet hat und somit auch als DRITTPARTEI auftreten kann. Erst dann kann man für diese Person sprechen und wird auch gehört, wenn man der Meinung ist, daß die „Rechte“ dieser Person oder eben die eigenen Interessen verletzt werden. Neben diesem Aspekt gibt es noch einige andere Aspekte auf die der Verfasser dieses Beitrags hier aber nicht noch weiter eingehen wird. Wichtig ist hierbei erst einmal zu begreifen, daß man sich mit diesem „Prozeß“ zum SICHERUNGSNEHMER macht in Bezug auf die Person / Sicherungsgeber, denn die Männer und Weiber sind die privaten Sicherungsgeber.
Eine Anmerkung zu dem UCC-1 financing statement, scheinbar gehen hier die „Meinungen“ oder Erfahrungen auseinander oder es gibt unterschiedliche Wege wie man das Sicherungsinteresse an die Person in der ÖFFENTLICHKEIT bekannt machen kann. Der „perfektionierte Weg“ scheint jedoch jener zu sein, der über den UCC führt (financing statement).
Abschließend noch eine kurze Anmerkung zu den Dokumenten in Bezug auf das Sicherungsinteresse oder die Annahme der Geburtsurkunde sowie auch anderer Dokumente. Diese Dokumente unterliegen einer gewissen Form und es ist dem Verfasser dieses Beitrags durchaus klar, daß man als Leser dieses Beitrags auch gerne diese Dokumente einsehen würde, um selbst diese ganzen „Prozeße“ auf den Weg zu bringen. Das kann und wird diese Webseite aber nicht leisten können und dies hat verschiedene Gründe. Copy & Paste dient niemandem, nicht Dir und auch nicht der Sache! Auch soll dieser Beitrag „nur“ einen kurzen Einblick in den Kommerz gewähren. Natürlich kann man im Internet in schriftlicher Form „gewisse Pakete erwerben“ aber der Verfasser dieses Beitrags möchte unbedingt dazu anregen, sich mit Thema Kommerz von Grund auf zu befaßen! Dies schließt eine fachlich fundierte „Begleitung“ mit ein, in Form von Gesprächen und / oder Audio. Wer der Meinung sein sollte, daß diese „zu erwerbenden schriftlichen Pakete“ ausreichen, der darf sich später auch nicht wundern, wenn der „Bumerang“ zurückkommt und das in doppelter oder dreifacher Form. Das Gleiche gilt für jene, die in der rechten Hand den Kommerz tragen und in der linken Hand das BGB oder ähnliches. Des Weiteren geht es im Kommerz NICHT darum „private Dinge“ mit einer Annahme zu begleichen. Der Fokus liegt auf der ÖFFENTLICHKEIT und wer der Ansicht ist er müßte „kleine Firmen“ (Handwerk etc.) mit einer Annahme „begeistern“ (was überhaupt nicht möglich ist), der sollte sich überlegen ob der Kommerz für ihn der „richtige Weg“ ist! Wie dem auch sei, überaus wichtig ist es in jedem Falle, sich mit dem Thema Kommerz genauer zu befaßen.
Wir brauchen keine „Zwischenhändler“ (Wertpapierhändler), wir können diese ganzen Dinge auch selbst regeln. Die Menschen müßen nur begreifen wie dieses „Spiel“ funktioniert und was hier genau gespielt wird. Man muß dazu bereit sein, sich dieses Wissen zu ERARBEITEN und sich dieses Wissen auch selbst bewußt zu machen, denn es ist tatsächlich auch ein Bewußtwerdungsprozess.
Wer in diesem System glücklich ist, der soll es auch sein und daran ist auch nichts verwerfliches. Jeder Mensch entscheidet für sich selber, wie er sein Leben gestaltet oder leben möchte. Es gibt aber immer mehr Menschen die begreifen, daß die aktuelle Gesellschaft langsam ihren Zenit erreicht hat gerade in Bezug auf das „nicht Mensch sein“. Um es noch einmal hart und sehr deutlich zu formulieren, gewisse „elitäre Kreise“ oder „Familien“ haben schon viel zu lange das Recht für sich gepachtet und haben dadurch die Gesellschaft bis in die KLEINSTE Ecke pervertiert. Es bringt aber auch nichts auf dieser Welt da draußen herumzuhacken oder nun mit aller Macht an anderen Menschen „herumzudoktern“, jeder muß erst einmal bei sich selbst beginnen, wenn man wirklich etwas Tiefgreifendes bewegen möchte.
Quelle: wegesmut.de