Das Thema „Doppik“ oder die „Doppelte Buchführung“ ist ein wenig wie Kaugummi kauen, irgendwann spuckt man den Kaugummi aus, weil man keine Lust mehr hat darauf herum zu kauen (gibt es heute überhaupt noch Kaugummis ohne Aspartam?!). Um aber begreifen zu können, warum der Kommerz heute das „Spielfeld Welt“ dirigiert, muß man dieses Thema wohl betrachten oder ein wenig darauf herumkauen. Möchte man ganz genau wissen was diese Doppelte Buchführung ist, dann sollte man dazu einen vereidigten Buchprüfer Fragen wie zum Beispiel KPMG, Ernst & Young usw. oder aber man besucht die „City of London“ und läßt sich das Ganze dort vor Ort erklären. Ein BWL studierter (Ge-Lehrter) wird diese Frage nicht beantworten können oder wenn dann nur nach seinem eigenem Ver-Ständnis.
Bevor auf der Gebietsbezeichnung „Deutschland“ bzw. in der sogenannten „BRD“ die Doppelte Buchführung in der Öffentlichkeit eingeführt wurde, nutze man die „Kameralistik“. Dieser Buchführungsstandart war eine sehr einfache Form der Buchführung oder Buchhaltung. Die Einnahmen und Ausgaben wurden hierbei notiert und anschließend verrechnet. Daraus ergab sich dann ein Gewinn oder ein Verlust.
Die US nutzen diese Form der Buchführung (Doppik)
in der Öffentlichkeit bereits seit 1933 (Staatskonkurs).
Erst seit den Jahren 2011 oder 2012 operiert die sogenannte „BRD“ und ihre „Länder“ sowie auch ihre „Kommunen“ in der doppelten Buchführung. Dies geschah mit „Druck“ von der Weltbank, die den sogenannten „Bundesrechnungshof“ (etwa im Jahr 1999, 2000 oder 2001) dazu aufrief der Weltbank mitzuteilen, wann die BRD denn nun ENDLICH auf die Doppelte Buchführung umgestellt würde. Angemerkt sei hier das seit spätestens 1945 die Gebietsbezeichnung „Deutschland“ (oder bleiben wir bei der Bezeichnung „BRD“) aus dem Konkurs heraus operiert und somit auch die Doppik hätte nutzen müßen. Wieso oder warum die „BRD“ nicht schon seit 1945 dazu gedrängt wurde die Doppelte Buchführung zu nutzen, das möchte der Schreiber nicht beurteilen. Tatsache ist, das spätestens mit dem „Staats“Konkurs der in den 90er Jahren endete (wieder einmal) die Doppelte Buchführung Flächendeckend hätte genutzt werden müßen. Eine Anmerkung zu der „BRD“, die korrekte Bezeichnung wäre wohl heute GERMANY und BR (Bundesrepublik). Warum das so ist kann jeder interessierte Leser (wenn er das möchte) für sich selbst herausfinden.
Vergleicht man diese beiden Formen der Buchhaltung oder Buchführung, dann wird man feststellen das die Umstellung von der Kameralistik zu der doppelten Buchführung ein gewaltiger Schritt ist. Denn in der doppelten Buchführung muß alles ganz genau festgehalten werden in Bezug auf die „Werte“ und deren „Gegenwerte“. Hier reicht kein „Haben“ und „Soll“ wie in der Kameralistik und diese Begriffe haben in der doppelten Buchführung auch nichts zu suchen.
Was ist diese Doppelte Buchführung?! Vielleicht sollte man dazu einmal einen BWL studierten Fragen? Erwarte aber bitte keine zufriedenstellende Antwort, denn selbst diese Menschen wissen es nicht genau (sollen sie ja auch nicht… vermutlich). Um diese Frage teilweise beantworten zu können oder die Verwirrung aus dem Begriff „Doppelte Buchführung“ zu entfernen, muß man erst einmal einen Blick in Richtung England werfen.
In DE (Deutschland) findet man Begriffe wie zum Beispiel „Nebenkonten“ oder „Unterkonten“, was aber nicht wirklich die GENAUE Übersetzung ist in Bezug auf die Doppelte Buchführung, denn im englischen werden diese Konten als „Off Ledger“ bezeichnet und geführt. Das bedeutet, dass diese Konten oder die Posten AUßERHALB der normalen Buchführung liegen. Warum liegen diese außerhalb? Weil diese Posten PRIVATE Verbindlichkeiten sind und keine ÖFFENTLICHEN. In der doppelten Buchführung findet man für JEDE getätigte Transaktion ZWEI Buchungen die sofort vollzogen werden.
Wenn du etwas „kaufst“ in der Öffentlichkeit (du „kaufst“ und sie „veräußern“?) für zum Beispiel 100,- Euro (um nicht zu schreiben, bedruckte Baumwolle ohne Sachwert bzw. nicht gedeckte „Währung“), dann entsteht daraus eine Verbindlichkeit oder dir wird eine Verbindlichkeit auferlegt, worauf dann eine Rechnung erstellt wird oder ausgedruckt wird. Im gleichem Augenblick wird aber auch in die „Off Ledger“, also die „nicht sichtbaren“ Konten der doppelten Buchführung ebenfalls 100-, Euro eingetragen. Diese Verbindlichkeit ist dann die Verbindlichkeit die sie DIR gegenüber haben bzw. die AUSGLEICHENDE Verbindlichkeit (offsetting liability). Für JEDE Transaktion in der doppelten Buchführung muß also immer und SOFORT eine ausgleichende Transaktion eingetragen werden.
Verwirrend? Ja das stimmt. Warum ist diese Vorgehensweise so wichtig bei der Doppik? Weil nur auf diese Art und Weise ein aus dem Konkurs heraus operierender „Staat“, Unternehmen, Firma oder GEBILDE in der REORGANISATION operieren kann oder es die „beste“ Möglichkeit bietet. Anders formuliert, es MUß ein REORGANISATIONSKONKURS vorliegen so das die Doppelte Buchführung überhaupt Anwendung finden „darf“ oder kann. Warum? Weil in diesem Konkurs alle „Werte“ in ihrer Masse neu organisiert werden. Und da heute ALLE sogenannten „Staaten“ aus dem Konkurs heraus operieren, findet man auch überall diesen „Kunstbegriff“ Doppik.
Nun ergibt das für dich vielleicht auch Sinn (wie am Anfang dieses Beitrags erwähnt), warum 2009 ALLE sogenannten „Städte“ in der „BRD“ ihre ERÖFFNUNGSBILANZEN machen mußten. Dies bedeutet nichts Anderes (aus kommerzieller Sicht) eine Offenlegung oder Inventur der Werte für die sie „verantwortlich“ sind. Das beinhaltet die komplette Infrastruktur, Gebäude, Straßen, Öffentliche Einrichtungen, Bleistifte, Toilettenpapier, Polizei-DIENST-abschnitte, Krankenhäuser usw. Ja, selbst die FINANZ“ÄMTER“ mußten ihre „Werte“ auflisten. Also ALLES was aus ÖFFENTLICHEN SCHULDEN heraus finanziert wurde mußte nun erfaßt werden so das hier überhaupt eine BILANZ entstehen konnte, die man ja nun einmal braucht, wenn man „korrekt“ Buch führen möchte in dieser Doppik. Nun stellt sich aber die Frage, warum muß eine Stadt, wenn sie keine FIRMA oder Unternehmen ist, eine ERÖFFNUNGSBILANZ machen? Warum wird zum Beispiel die Hansestadt Hamburg von dem Land Hamburg verwaltet?
Wenn der Schreiber hier oft den Begriff „Wert“ benutzt, dann deute das nicht falsch, denn die oben genannten ÖFFENTLICHEN Einrichtungen stehen von diesem Zeitpunkt an (Doppik) in der SCHULD bei ihren GLÄUBIGERN. Und wer ist der wahre GLÄUBIGER oder der TREUGEBER bzw. vermutlich unter Täuschung der TREUHÄNDER? DU.
Kurz Formuliert, die genannten GEBILDE haben zwar einen TITEL auf die SACHEN aber im gleichem Atemzug haben sie auch eine VERBINDLICHKEIT in dem gleichem Wert. Nur die Sachen oder Titel ohne Verbindlichkeit einem GLÄUBIGER gegenüber, das würde bedeuten, KEIN Konkurs. Und wenn dem so wäre (kein Konkurs), dann wäre auch eine Doppelte Buchführung überflüssig und man könnte ganz entspannt weiterhin mit der Kameralistik arbeiten. Also kann es sich hierbei NUR um einem REORGANISATIONSKONKURS handeln bzw. „STAATS“KONKURS.
Die Doppelte Buchführung bedeutet also NICHT das zwei Bücher auf dem Tisch liegen und in beiden Büchern die gleichen Einträge gemacht werden so das keine möglichen Fehler entstehen. Die Doppelte Buchführung bedeutet das in einem Buch der WERT (oder die Forderung) eingetragen wird und in dem andern Buch die VERBINDLICHKEIT gegenüber eines anderen.
Alles was eine Firma, Unternehmen etc. heute geltend machen oder in Rechnung stellen sind „nichts weiter“ als Forderungen an die zum Beispiel NATÜRLICHE PERSON (die dir nicht gehört). Erhält eine PERSON (du animierst diese PERSON) eine Forderung so gleicht sie diese meistens in Form von Euro aus, der SACHBEARBEITER oder wer auch immer trägt diese „Off Ledger“ ein, als ausgleichende Verbindlichkeit in die Buchführung, anschließend wird diese übertragen auf die Öffentliche Seite und somit wird die eigentliche „Rechnung“ wieder auf NULL gesetzt. Da nun aber wieder alles auf null gesetzt ist, müßte die Firma, das Unternehmen oder der „Staat“ usw. dem Kunden oder der PERSON die Forderung oder geleistete „Zahlung“ zurückgeben oder erstatten da diese nun ein Profit darstellt den die Firma einbehält und das ist im Konkurs oder im „Staats“Konkurs nichts Anderes als PLÜNDERUNG. Zudem werden so auch noch doppelte „Werte“ künstlich erschaffen, fiktive Wert-Erschaffung (aus eins mach zwei). Des Weiteren ist die Doppelte Buchführung, so wie sie Anwendung findet vermutlich strafbar, da wie schon erwähnt in einem Konkurs KEIN Profit erzielt werden darf. Der Schreiber unterstellt hier niemanden eine strafbare Handlung, denn in der „BRD“ und auch anderswo wissen die Menschen überhaupt nicht wie diese Doppelte Buchführung wirklich funktioniert. Sie sollen es offenbar auch nicht wissen. Ab einer „gewissen Ebene“ kann man aber mit SICHERHEIT davon ausgehen das diese „Menschen“ GANZ GENAU WISSEN was sie tun, denn in den Bilanzen oder Abschlußbilanzen sind diese „Off Ledger“ ganz klar ersichtlich. Wie das möglich ist? Auch dafür gibt es eine Erklärung.
Mit dem Thema Doppelte Buchführung kann man ganze Telefonbücher füllen. Wichtig ist hierbei zu wissen das „Aktiva und Passiva“ IMMER gleich null sind was aber UNMÖGLICH ist (konsolidierte Bilanz). Hier kann man sprichwörtlich „die Uhr nach stellen“, insbesondere bei Banken. Dort wird jeden Tag scheinbar um 0 Uhr „genullt“. Was den Kommerz betrifft oder die heutigen WELTWEIT angewendeten kommerziellen Regeln, so kann man sich merken, PLÜNDERN ist im Konkurs VERBOTEN sowie auch „PROFIT“ zu erzielen. Wenn aber niemand sagt: „Hey, hier wird geplündert und auch noch „Profit“ gemacht im Konkurs auf den Rücken der Menschen.“, dann muß man sich auch nicht wundern, wenn dieses „Spiel“ so weiterläuft wie bis her. Andererseits wissen die Menschen überhaupt nicht das dieses „Spiel“ so aufgebaut ist. Es gibt aber Lösungsmöglichkeiten dafür und diese findet man im Kommerz. Ein mögliches Stichwort dazu wäre zum Beispiel die „Annahme“.
Quelle: „D-A-CH für Freie Berater“