Covid 19! Ist das Folter?

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

vom 10. Dezember 1984

Bitte aufmerksam lesen und verstehen!

Auszug aus der Präambel:

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens, in der Erwägung, dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der Gleichheit und Unveräußerlichkeit der Rechte aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, in der Erkenntnis, dass sich diese Rechte aus der dem Menschen innewohnenden Würde herleiten, in der Erwägung, dass die Charta, insbesondere Artikel 55, die Staaten verpflichtet, die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern, …

… in dem Wunsch, dem Kampf gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe in der ganzen Welt größere Wirksamkeit zu verleihen, sind wie folgt übereingekommen.

Die UN-Antifolterkonvention enthält in ihrem Artikel 1 eine Definition der Folter:

Unter Folter fällt jede Handlung, durch die einem Menschen vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.

Dabei ist allerdings nach Artikel 1 Voraussetzung , dass …

  1. … diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes
  2. … oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person,
  3. … auf deren Veranlassung
  4. … oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis

verursacht werden.

Vergleichen wird das nun mit den Zwangsmaßnahmen, die Aufgrund von Covid19 „angeordnet“ werden, dann sind das Tragen von Masken, Social Distancing, die Anordnung Geschäfte zu schließen, das Verbot ohne Maske am „normalen“ Leben teilzunehmen usw. nichts anderes als Folter nach der UN-Antifolterkonvention und somit mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Außerdem müssen die „Angehörigen des öffentlichen Dienstes“, welche diese Anordnung herausgegeben haben, sowie auch die „Qualitätsmedien“ als Institutionen des öffentlichen Rechts, die durch ihre Propaganda unterstützend tätig sind, für den entstanden materiellen und psychischen Schaden privat zur Verantwortung gezogen werden.

Außerdem kann Strafanzeige an den UN-Ausschuss gegen Folter gestellt werden…

Hier den Text als PDF zum downloaden und weitergeben!

https://youtu.be/9918XYUdVDc
Covid 19! Ist das Folter?