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Warum trennen wir das Private vom Öffentlichen?
Privat ist alles was zwischen geistig-sittlichen Wesen, Lebewesen aus Fleisch und Blut, Männern und Weibern auf der logisch moralischen Ebene von Glaubwürdigkeit in unbeschränkter kommerzieller Haftung geregelt und vereinbart wird. D.h. alles, was Männer und Weiber vereinbaren ist privates Reglement des Miteinanders. Der Staat oder irgendwelche anderen staatlich lizensierten Institution als Vertragskörper oder Rechtskonstrukte sind nicht unbeschränkt haftbar und müssen immerzu versichert sein, sind also beschränkt haftbar. Das gilt ebenso auch für alle Männer und Weiber die dem Gemeinwesen (Staat) dienen. Alles ist eine Frage der kommerziellen Haftung. Als oberste Maxime gilt; Schade und entehre keinen Anderen – weder privat noch öffentlich.
Auch die Kirche verwendet die Begriffe Männer und Weiber. D.h., daß alles was außerhalb eines öffentlichen Protokolls geregelt wird, ist privat. Interessant an dieser Stelle ist vielleicht die Anmerkung, dass es Verträge gibt, die geheim sind, also privat. Man sagt in der Regel auch, was privat ist, hat in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Es ist privat und streng vertraulich.
Also alles, wo das Wort geheim auftaucht, ist immer privat – Geheimdienst, geheime Verträge.
Was haben dann in einem Rechtsstaat geheime Verträge zu suchen? Das wäre doch dann privat? Wenn Verträge ausgehandelt werden zwischen kommerziellen Treuhandverwaltungen (Unternehmen) Großbritannien, Frankreich, USA und der Bundesrepublik sind es Geheimverträge, dann sind das doch Privatverträge von den so genannten Gesellschaftern, den Geschäftsführern dieser Unternehmen. Doch diese Geschäftsführer/ Präsidenten sind allesamt Treuhänder, also Agitateuere/ Beauftragte im Staatsdienst und haben sich dem Treuhandrecht zu unterwerfen, wenn sie diese Vertragsform Dir gegenüber gewählt haben. Jede Öffentlichkeit existiert ausschließlich legitim (lat. Legere = Legis) wenn Sie dieser Form der Vertragsverpflichtung folgt. Pakta sunt servanda! Das ist spannend, wenn man es mal unter diesem Aspekt betrachtet. Und deshalb gibt es eben Dinge, die sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Aber, was ist jetzt die Öffentlichkeit?
Die Öffentlichkeit sind eine Unzahl von Personen.
Das Personenrecht. Alles, was im Öffentlichen stattfindet in diesen fiktiven Welten sind öffentliche Vorgänge und da gilt das so genannte öffentliche Recht. Und das öffentliche Recht, ist das Recht, das diejenigen erworben haben, die die Verträge, die Lizenzen dafür erworben haben. Und die haben diese Rechte. In der Fiktion sind also Personen aktiv, es ist das öffentliche Recht. D.h. das Recht für die Nutzung dieser Personen aktiv. Im Gegensatz dazu stehen die lebenden Wesen.
Beschäftigen sie sich mal mit Kaiser Justinian. Kaiser Justinian hat nämlich festgestellt, einem Mann und einem Weib, einem lebenden Mann und einem lebenden Weib die Rechte nicht eingeschränkt werden dürfen. Weil diese Rechte uns von Gott gegeben sind. Gott alleine hat das Recht unsere Rechte einzuschränken und sonst niemand. Wie sollte eine soziale Struktur mit Männern und Weibern direkt aufgebaut werden? Das funktioniert nicht. Weil deren Rechte nicht einschränken werden dürfen. Also wurde eine fiktive Welt geschaffen. Und diese fiktive Welt besteht aus Personen. Diese Personen werden uns zugeordnet und über diese Personen ist es dann möglich, Recht durchzusetzen. Also jeder Mann und jedes Weib bekommt eine Person gestellt von dem Lizenznehmer, in dem Falle der Bundesrepublik. Und mit dieser Person agiert er im diesem fiktiven System das sich Bundesrepublik nennt.
Und wenn dieser Mann und dieses Weib die Person missbrauchen, um sich zu bereichern, dann hat diese Verwaltungsstruktur das Recht, die Rechte von Personen einzuschränken. Sie können die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit sogar bis über die absolute Verfügungsberechtigung einzuschränken. Diese kommerzielle Entität, die sich Staat nennt hat zwar alle Rechte über Personen, aber hat keine Rechte gegenüber Männern und Weibern. Und das ist das Kernproblem gewesen, was Kaiser Justinian vor ca. 2000 Jahren hatte, was dazu geführt hat, dass die „Persona“ entwickelt wurde. Dieses fiktive Element, über das es möglich ist, Menschen, die nicht diszipliniert sind, zu disziplinieren. Nur was heute daraus geworden ist, ist ein freiwilliges Sklaven-System, in dem Menschen, die es wagen, die Verwaltungsstruktur zu kritisieren, einem kommerziellen Druck aussetzt sind, den ich zwischenzeitlich als kommerzielle Inquisition bezeichnen würde. Die Rechte von Männern und Weibern werden systematisch eingeschränkt, solange der Mann und das Weib, das die Person nutzt, einknickt und einlenkt und wieder bereit ist, freiwillig den Strukturen der Vorgaben zu folgen. Also den Verträgen zu folgen. Jetzt könnte natürlich der eine oder andere Leser sagen, was erzählt der da, der baut sich eine eigene Welt auf.
Deshalb empfehle jedem, der diesen Text liest, sich einmal das Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches anzuschauen.
§10 (1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html)
§7: (1) Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
(https://dejure.org/gesetze/EGBGB/7.html)
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